Warum ist die Kenntnis von BGB- und VOB-Text gerade für den Baupraktiker wichtig?

Diese Texte treffen maßgebliche Aussagen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien eines Bauvertrags. Die Nichtbeachtung der hier aufgestellten Regeln ist stets bedroht von dem - möglicherweise endgültigen - Verlust von Rechtspositionen und von wirtschaftlichen Nachteilen. Versäumnisse auf Grund fehlender Rechtskenntnis zeigen sich typischerweise nicht im Zeitpunkt des Versäumnisses sondern ärgerlicherweise erst hinterher, wenn der Konflikt offen ausbricht. Hier hilft allein ein gewisses Maß an Rechtskenntnis. Der Begriff „gewisses Maß" ist dehnbar. Über welches Maß an Rechtskenntnissen ein Baupraktiker verfügen muss, hängt von seiner Stellung in der Baustellenhierarchie, seinem Aufgabengebiet und Verantwortungsbe­reich sowie von seiner Entscheidungsbefugnis (und -pflicht) ab. Über Kenntnis der baurelevan­ten BGB- und VOB/B-Vorschriften sollten auf jeden Fall alle verfügen, die am Bau wirtschaftliche Verantwortung tragen.

 

Welche. Bedeutung hat das BGB?

Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die wichtigste und umfangreichste privatrechtliche Gesetzessammlung der Bundesrepublik. Es enthält - wie der Name sagt - bürgerliche Gesetze, also Rechtsvorschriften, die die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander regeln. Dabei darf der Begriff „Bürger" nicht in klassischem Sinn des Wortes verstanden werden. „Bürger" im Sinne des BGB sind alle Rechtssubjekte, die an privatrechtlichen Rechtsbeziehungen beteiligt sind, egal in welcher Rechts- oder Gesellschaftsform sie auftreten, also beispielsweise auch GmbHs und Aktiengesellschaften sowie die öffentliche Hand in ihren unterschiedlichen Erscheinungsformen, wenn sie am Privatrechtsverkehr teilnimmt (und nicht hoheitlich handelt), so wie das gerade für den Bereich des Bauvertragsrecht typisch ist.

Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen aller Bürger, nicht nur der Baubeteiligten. Es enthält aber auch für den Bereich des Bauvertragsrechts die wesentlichen Rechtsgrundlagen. So baut auch die VOB/B auf dem Recht des BGB auf und setzt die Geltung des Bürgerlichen Rechts vor­aus; sie nimmt reihenweise auf Regelungen des BGB Bezug, ohne die sie überhaupt nicht „funktionieren" könnte, beispielsweise in § 5 Nr. 4 auf den Verzug (§§ 286 ff. BGB), in §§ 6 Nr. 6 oder 13 Nr.7 auf Schadensersatz (§§ 249 ff BGB), in § 11 Nr. 1 auf die Vertragsstrafevorschrif­ten des BGB (§§ 339 bis 345), in § 17 auf die Sicherheitsleistung (§§ 232 ff BGB) und auf die Bürgschaft (§§ 765 ff BGB), in § 2 Nr. 7 auf § 242 BGB (Treu und Glauben) und Vieles mehr.

Wie ist das BGB aufgebaut?

Das BGB besteht aus fünf Büchern: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Für das Bauvertragsrecht sind vor Allem die ersten beiden Bücher von Bedeutung.

Im Allgemeinen Teil (§§ 1-240) sind Vorschriften zusammengefasst, die - sozusagen vor die Klammer gezogen - gemeinsame Rechtsgrundlagen für die übrigen Bücher enthalten. Hier finden sich etwa die Grundregeln über Willenserklärungen, Vertrag, Stellvertretung und Vollmacht, Verjährung usw.

                 
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