Nachträge
beim
VOB/B Vertrag

 


Referent: Dr. Thomas Hildebrandt  

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Philipps-Universität zu Marburg

 

Termin und Ort: Preis:
Hamburg: EUR 388.- zzgl. MwSt
15.05. 2014    9.00-ca. 17.00 h  
incl. Unterlagen, Mittagessen u. Pausengetränke

 

 

Zum Referenten
Dr. jur. Thomas Hildebrandt  

Herr Dr. Thomas Hildebrandt ist Rechtsanwalt in der renommierten Bau- und Vergaberechtskanzlei LEINEMANN  PARTNER und leitet als Partner den Standort in Hamburg. Seit Beginn seiner Tätigkeit ist er auf das private Baurecht spezialisiert. Der Referent ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Bau- und Vergaberecht, ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschriften BAURECHT (BauR) und IMMOBILIEN- UND BAURECHT (IBR) sowie Mitautor der Baurechtskommentare LEINEMANN zur VOB/B und MESSERSCHMIDT/VOIT zum privaten Baurecht. Darüber hinaus ist er Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Philipps-Universität zu Marburg und durch zahlreiche Vortrags- und Seminarveranstaltungen bundesweit bekannt. Herr Dr. Hildebrandt verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrungen in der baubegleitenden Beratung von Großprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie bei Infrastrukturmaßnahmen und in der Führung von Bauprozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

 

 

Zielgruppe

      • technische Führungskräfte
      • Niederlassungsleiter von Unternehmen
      • Kalkulatoren
      • Projekt- und Bauleiter,
      • Claim-Manager,
      • Anwälte, Justiziare sowie
      • Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwalter

      Inhalt und Ziel des Seminars

      Die erfolgreiche Durchführung eines Bauvorhabens hängt maßgebend davon ab, welche Rechte und Pflichten sich aus einem geschlossenen Werkvertrag ergeben. Dabei ist es unerlässlich, die rechtlichen Voraussetzungen für einen Vergütungsanspruch dem Grunde nach zu erkennen und die Vergütung entsprechend den Vorschriften des § 2 VOB/B der Höhe nach zu ermitteln und prüfbar abrechnen zu können. Der wirtschaftliche Erfolg eines Bauvorhabens hängt auch davon ab, die jeweils bestehenden Forderungen rechtzeitig vor Fertigstellung der Maßnahme geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn der AN Ansprüche aus einem gestörten Bauablauf geltend macht. Dem AN stehen unter Umständen Leistungsverweigerungsrechte zur Verfügung. Bei der Sicherung und Abrechnung der Werklohnansprüche sind die Vorgaben der §§ 16, 17 VOB/B zu beachten. Bei einer auftraggeberseitigen Kündigung sind ferner Kenntnisse über eine ordnungsgemäße Abrechnung unerlässlich. Dies bereitet den Beteiligten in der Praxis jedoch insbesondere bei gekündigten Pauschalpreisverträgen regelmäßig erhebliche Probleme.

       

      Seminarinhalt:

      1. Vertragliches Leistungssoll
        • Leistungsbeschreibung mit detailliertem Leistungsverzeichnis
        • Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
        • Auslegung des Leistungsverzeichnisses
        • Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung
        • Aktuelle Rechtsprechung
      1. Veränderungen der beauftragten Leistung
        • Geänderte und zusätzliche Leistungen
        • Anspruch dem Grunde nach
        • Berechnung der Vergütung
        • Mengenmehrung
        • Leistungsverweigerungsrecht des AN bei Weigerung des AG zur Preisanpassung
        • Aktuelle Rechtsprechung

       

      1. Die Bauzeit und deren Vergütung
        • Verzug des Auftragnehmers
        • Anordnungsrecht des AG zur Bauzeit
        • Beschleunigungsmaßnahmen und ihre Vergütung
        • Aktuelle Rechtsprechung
      1. Abrechnung und Zahlung der Bauleistung
        • Fälligkeit und Durchsetzbarkeit einer Forderung
        • Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe
        • Bindung des AG an Abschlagsrechnungsprüfergebnis bzw. Zahlung
        • Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber
        • Leistungsverweigerungsrecht des AN bei Zahlungsverzug des AG

       

      1. Sicherung von Zahlungsansprüchen
        • Vertraglich vereinbarte Sicherheiten
        • Regelungsbereich des § 17 VOB/B
        • Gesetzliche Sicherheit zu Gunsten des Auftragnehmers gemäß § 648a BGB
      1. Zahlungsansprüche nach Kündigung
        • Aufmaße, Leistungsstandfeststellung nach Kündigung
        • Überblick über die Abrechnung des gekündigten Einheitspreis- oder Pauschalpreisvertrags

       

       

                
  


 

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